Testzentrum Altreick

Ab dem 5. Januar 2023 wieder für sie da

Herzlich Willkommen

Antigen BÜgertests

im Schnelltestzentrum Altreick 19
Wir sind weiterhin für Sie da

neue Öffnungszeiten: täglich von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Wir bieten weiterhin Kostenlose tests für bestimmte Personengruppen,
Möchten Sie sich ohne Voraussetzungen Testen Lassen Zahlen Sie bei uns 13€ für einen Test

für geimpfte ungeimpfte genesene  Personen

unkompliziert

schnell

ohne Termin

Kostenfrei für bestimmte Personengruppen

mit zertifizierten Antigenschnelltests

Testablauf

1.

Zum Testzentrum kommen

Kommen Sie zu unserem Schnelltestzentrum Altreick. Sie können unkompliziert und ohne Termin zu uns kommen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

2.

Registrierung Ihrer Daten

Wir nehmen eine kurze Registrierung ihrer Daten vor. Sofern Sie ein Profil in Ihrer Corona Warn App mit ihren Daten hinterlegen geht die Registrierung noch schneller.

3.

Abstrich vornehmen lassen

Per Nasen-, Rachenabstrich oder Spucken für Kinder wird der Antigentest von unserem medizinisch geschulten Personal bei Ihnen durchgeführt. Dies dauert nur wenige Sekunden und ist schmerzfrei.

4.

Testergebnis per
E-Mail, Corona Warnapp oder in schriftlicher Form

Im Anschluss erhalten Sie Ihr Testergebnis per E-Mail oder Sie scannen einen QR Code und erhalten das Ergebnis direkt in Ihre Corona Warnapp. So ist der Aufenthalt in unserem Testzentrum sehr kurz, da Sie direkt nach Testabnahme wieder nachhause gehen können. Wünschen Sie das Ergebnis in schriftlicher Form, warten Sie 15 Minuten vor Ort und können das Ergebnis direkt in Papierform mitnehmen.

Fragen und Antworten

Bei Antigen-Schnelltests werden Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachgewiesen. Sie funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Wenn Viren in der Probe enthalten sind, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen. Damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt, ist im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig.[Bundesregierung]

Die kostenlosen Bürgertestungen für alle nach § 4a TestV werden zum 1. Juli 2022 ausgesetzt. Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen aber weiterhin geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können.

Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist (»Freitesten«)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:

– Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe,Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Das gilt bei:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben (»rote Kachel«).

Ja, auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.

Anlasslose Tests können dazu beigetragen, dass Labore überlastet werden und die Statistik verfälscht wird. Daher wird von anlasslosen Tests abgeraten. Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das bei uns weiterhin mit einer Eigenbeteiligung von 13€ pro Test möglich

Die Aussagekraft eines Schnelltests hängt vom Anteil der infizierten Personen (Vortestwahrscheinlichkeit) sowie von der Sensitivität und Spezifizität der Tests ab. Die Sensitivität ist der Anteil der Personen mit positivem Testergebnis unter den Infizierten, die Spezifizität ist der Anteil der Personen mit positivem Testergebnis unter den Nicht-Infizierten. [Bundesministerium für Gesundheit]

Unsere Antigen-Tests erfüllen alle festgelegten Mindestkriterien vom Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut und sind beim Bundesinsitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen. Die Spezifizität unserer Tests liegt bei 99,7% und die Sensitivität bei 98,00%.

Nein Sie können ohne Termin während der Öffnungszeiten vorbeikommen.

Nein, Sie dürfen nur ohne Symptome zu uns kommen. Wenn Sie Symptome haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an die 116117.

Das negative Testergebnis eines Antigen-Schnelltests ist für insgesamt 24 Stunden gültig. [Bundesministerium für Gesundheit]

Erhalten Sie von uns ein positives Testergebnis sind sie verpflichtet sich sofort in Quarantäne zu begeben und dieses mittels PCR Test bestätigen zu lassen. Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Quarantäneregeln der Stadt Dresden Link Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Hausarzt oder die Telefonnummer 116117 zur Durchführung des PCR Tests. Hier finden Sie weitere Informationen bei positivem Testergebnis.

Minderjährige bis zum 18.Lebensjahr können sich auch testen lassen in Begleitung eines Erwachsenen. Bitte bereiten Sie Ihr Kind auf die Testung vor.

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